Satzung

Präambel

 

Die Association Germano-Togolaise (Deutsch-Togolesische Gesellschaft) ist eine unpolitische Nichtregierungsorganisation, die weder Rassen noch Religionen diskriminiert. Sie wurde durch Entscheidung der an der Generalversammlung teilnehmenden Mitglieder gemäß Artikel 3 der Satzung durch einige in Togo und in Deutschland lebende Personen am 12. März 1999 in Kpalimé (Präfektur Kloto) gegründet, um Aktivitäten zur Entwicklungsförderung und zur Unterstützung Bedürftiger, wie Waisen, Körperbehinderte, Witwen, Frauen, Schulkinder, Vorbestrafte und junge, arbeitslose Diplomanden, zu ergreifen. Unsere Aktivitäten beziehen sich ebenfalls auf den Umweltschutz, Ökotourismus, Kulturtechniken, Gesundheit, internen und externen Kulturaustausch sowie die Sanierung und den Bau von Infrastruktureinrichtungen.

 

Artikel 1: Gründung

 

Gemäß der vorliegenden Satzung gründen die Beteiligten eine privatrechtliche Gesellschaft nach dem Gesetz zur Vereinigungsfreiheit vom 1. Juli 1901.

 

Artikel 2: Namensgebung

Die Gesellschaft ist unter dem Namen Association Germano-Togolaise AGERTO (Deutsch-Togolesische Gesellschaft) bekannt.

 

Artikel 3: Sitz.

 

Der Sitz kann durch Beschluss der Generalversammlung an jeden anderen Ort im In- oder Ausland verlegt werden.

 

Artikel 4: Dauer

 

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit gegründet.

 

Artikel 5: Motto

 

Das Motto der Gesellschaft lautet "Solidarität – Nächstenliebe - Teilen".

 

Artikel 6: Prinzipien

 

Als Organisation ohne Erwerbscharakter ist die Association Germano-Togolaise. AGERTO e.V. ist eine humanitäre Nichtregierungsorganisation. Sie ist unpolitisch und verbietet jede Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder der Volkszugehörigkeit.

 

Artikel 7: Zweck

 

Zweck der Gesellschaft ist formen, um zu verändern.

 

Artikel 8: Zielsetzung

  • Ermutigung und Förderung von Privatinitiativen;
  • Einführung Jugendlicher in verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit;
  • Unterstützung von Waisen, Körperbehinderten, Witwen, Vorbestraften, enterbten Frauen und Kindern;
  • Hilfe für Jugendliche bei der selbständigen Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten;
  • Unterrichtung von Bauern in Kulturtechniken und verbesserten Zuchtmethoden;
  •  Organisation von nationalen und internationalen Camps;( Workshop )
  • Schaffung von Anreizen zur selbständigen Entwicklung der Land- und Stadtbevölkerung;
  • Information, Sensibilisierung und Aufklärung der Jugend sowie der gesamten Land- und Stadtbevölkerung über HIV/AIDS und andere Gesundheitsprobleme;
  • Bau von Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Gesundheitszentren, Ausbildungszentren, Unterkünfte); ·  
  • Entwicklung von Ökotourismus in unserem Umfeld;
  • Umwelterziehung in Ausbildungszentren, Werkstätten, Schulen und Vereinen;
  • Förderung des Umweltschutzes und des Verständnisses für dessen Vorteile;
  • Förderung des nationalen und internationalen Kulturaustauschs.

 

Artikel 9: Zusammensetzung / Mitgliedschaft

 

Die Gesellschaft setzt sich zusammen aus:

  • Deutschen, Togolesen und anderen Staatsangehörigen;
  • aktiven, sympathisierenden Ehrenmitgliedern und internationalen NGOs, wie internationalen Vereinen.
  • Die aktiven Mitglieder sind die Personen, die sich – unabhängig von beruflicher Qualifikation – der Sache aktiv verschrieben haben und sich an der Umsetzung der Programme der Gesellschaft beteiligen.
  • Sympathisierende Mitglieder sind Personen, die die Ideen der Gesellschaft mittragen und sich durch ihre Unterstützung der Sache an der Umsetzung der Programme der Gesellschaft beteiligen.
  • Ehrenmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die auf Vorschlag des Exekutivbüros der
    Gesellschaft von der Generalversammlung aufgrund ihrer moralischen Integrität, ihres Beitrags zur Entwicklung, ihrer Unterstützung der Zwecke und Ziele der Gesellschaft ernannt wurden. Ihre Mithilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der Programme der Gesellschaft wird ebenfalls berücksichtigt.